Sofort Warnblinker einschalten und vor dem Verlassen des Wagens Warnweste anziehen.
Danach heißt es die Unfallstelle abzusichern. Auf Autobahnen das Warndreieck 150 m, auf sonstigen Straßen 100 m von der Unfallstelle entfernt aufstellen und dabei auch auf die eigene Sicherheit achten (auf Autobahnen hinter der Leitplanke entlanggehen)
Erste Hilfe leisten. Sind mehrere Helfer vor Ort, Aufgaben verteilen!
Wenn Sie Zeuge des Unfalls waren und Angaben über den Hergang machen können, dann sollten Sie auf das Eintreffen der Polizei warten.
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie Beweisfotos machen. Ratsam ist es vor allem, wenn das Geschehen nicht von der Polizei protokolliert wurde, wie das bei vielen Unfällen die Praxis ist. Dann könne die Klärung der Schuldfrage vor Gericht oder gegenüber der Versicherung problematisch werden!
Es geht darum zu klären, wessen Versicherung den Schaden übernehmen muss. Es muss stets die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einspringen. Diese zahlt aber nur den Schaden am Kfz des Unfallgegners.
Sobald vor Ort alles zum Unfall geklärt ist, kann die Unfallstelle geräumt werden, einschließlich abgebrochener Fahrzeugteile usw.
Zögern sie nicht, sich den hörer zu greifen und uns zu Kontaktieren!