Auslandsunfall

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Auslandsunfall – Was ist zu beachten?

Auch hier hilft Ihr KFZ Gutachter in Düsseldorf und erklärt was zutun ist. 27.000 Deutsche hatten im letzten Jahr einen Unfall im Ausland. Hierbei stammen die Menschen nicht nur aus Düsseldorf, sondern aus allen Regionen. Gerade in den deutschen Nachbarländern wird gerne mit dem eigenen Auto verreist. Immerhin ist es unkompliziert, bequem und kostengünstig. Allerdings unterschätzen viele Autofahrer die Verkehrsregeln der fremden Länder. Die bekannte Verkehrsroutine kann im Ausland nicht angewendet werden. Schnell kommt es zu Problemen und es kracht. In diesem Fall sollte Ruhe bewahrt werden. Ein Auslandsunfall ist keine Seltenheit und es sollte wie mit einem Unfall in Düsseldorf umgegangen werden. Das bedeutet: Unfallstelle absichern, Polizei anrufen und Unfallhergang dokumentieren.

Ein zusätzlicher Versicherungsabschluss hilft beim Blechschaden

Eine große Angst der Autofahrer sind die Kosten, die auf einen zukommen. Weiterhin ist selten bekannt, ob die eigene Versicherung die Schäden übernehmen wird. An besten wird vor dem Reiseantritt eine zusätzliche Auslandsversicherung abgeschlossen. Diese ist bei der eigenen Autoversicherung vorhanden und kostet einen geringen Betrag im Monat. Beim Abschluss ist zu beachten, dass die aufgezeigten Länder, welchen den Versicherungsschutz beinhaltet, auf der Reiseroute liegen. Weiterhin auf die angegebenen Leistungen achten, damit diese nicht in einem geringen Rahmen ausfallen und die Versicherung die Kosten übernimmt.

Die Inanspruchnahme von einem Sachverständiger

In vielen Fällen ist ein Gutachter eine gute Möglichkeit, um hohen Kosten, Strafen oder Punkte in Flensburg zu umgehen. Ein Gutachter kann direkt über die Versicherungsgesellschaft in Anspruch genommen werden. Diese wird den KFZ Gutachter eigenhändig auf den Fall ansetzen, falls Fragen oder Probleme bestehen. Hierbei umfasst das Auto Gutachten viele Punkte, die positiv für den Unfallteilnehmer ausgehen können. In erster Linie ermittelt der Sachverständige, wie der Unfall abgelaufen ist, wie hoch die Schäden sind und welche zusätzlichen Ansprüche gestellt werden können. Alle Dienstleistungen sind abhängig davon, ob man als Unfallverursacher oder Geschädigter gesehen wird.

Schnelle Gutachten: Direkt einen Sachverständiger informieren

Im Ausland ist es schwierig, schnelle Gutachten zu erhalten. Deswegen sollte die Versicherungsgesellschaft direkt benachrichtigt werden, wenn ein Auslandsunfall vorliegt. Im Normalfall wird ein KFZ-Gutachter nicht hinzugezogen, wenn ein geringer Blechschaden unter 750 Euro entstanden ist. Sollten die Schäden höher ausfallen, ist ein Auto Gutachten unumgänglich. Natürlich muss der Sachverständige nicht von der Versicherungsgesellschaft beauftragt werden, sondern dieser kann von den Unfallbeteiligten in Anspruch genommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die gesamten Kosten vom Unfallverursacher zu begleichen sind. Zusammen mit der Stellungnahme ist es möglich eine Schadensersatzanforderung zu stellen. Im Grunde fällt sie wie in Deutschland aus, wobei die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.