Laien, die einen Gebrauchtwagen kaufen möchten, aber sich mit Autos nicht wirklich gut auskennen, sollten sich vor dem Kauf kundig machen, was es alles zu beachten gilt. Auch wenn letztendlich ein Sachverständiger doch besser bewerten kann, ob das Auto bedenkenlos gekauft werden kann, gibt es einige Tipps, anhand derer man auch als Laie sofort weiß, ob man lieber die Finger vom Wunschwagen lässt.
Es gibt viele beliebte Methoden, um Rost am Unterboden oder an anderen Stellen des Autos zu vertuschen. Hier sind einige davon:
Gerade bei einem Privatkauf kann es der Fall sein, dass der Verkäufer den einen oder anderen rostigen Fleck mit Lackspray übersprüht, weil er darauf hofft, dass ein Laie den Gebrauchtwagen nicht genau genug untersucht. Auch ein Blick unter das Fahrzeug lohnt sich hier, gegebenenfalls durch einen Profi. Türschweller und angebrachte Bleche sollen Rost überdecken und so unkenntlich machen. Doch auch bei einem ehrlichen Verkäufer kann es passieren, dass das Fahrzeug rostig ist. Wenn der Lack kleine Bläschen hat oder der Wagen unter Rostpickeln leidet, sollte man lieber die Finger davon lassen.
Bei einer Fahrzeugbewertung sollten Sie Ihre Ruhe haben dürfen. Haben Sie das Gefühl, dass der Verkäufer oder Händler ständig versucht Sie von der Begutachtung abzulenken, könnte die ein Signal dafür sein, dass er mögliche Mängel zu vertuschen versucht. Auch wenn er versucht Sie unter Druck zu setzen, den Gebrauchtwagen schnell zu kaufen, sollten Sie sich Zeit geben und in Kauf nehmen, dass es am Folgetag möglicherweise verkauft ist. Wenn Sie den Verkäufer anrufen und er am Telefon bereits fragt, für welchen Wagen Sie sich interessieren oder Sie vor Ort feststellen, dass er rote Nummernschilder montiert hat, könnte dies ebenfalls ein Hinweis auf einen gekappten Händler sein.
Wenn der Händler betont, dass in letzter Zeit viele Reparaturen am Wagen durchgeführt wurden, klingt das zunächst, als ob man ein Fahrzeug kaufen wollen würde, das top in Stand gesetzt sein muss. Es kann aber auch schlichtweg bedeuten, dass es so anfällig für Reparaturen ist, dass es nun schlicht und ergreifend weg muss. Dem Verkäufer werden die Reparaturen eventuell zu kostspielig. Wenn vermeintlich kleinere Beulen mit irgendwelchen Sprays übersprüht wurden, sollte einGutachter zu Rate gezogen werden. Nur er kann beurteilen, wie groß der Schaden tatsächlich einmal war.
Wenn der Gebrauchtwagenverkäufer zwar Vereinbarungen mit Ihnen schließen möchte, aber nicht bereit ist, diese schriftlich fest zu halten, sollten Sie vorsichtig sein. Das heißt zwar nicht, dass er zwangsläufig etwas Schlechtes im Schilde führt und natürlich sind mündliche Zusagen bzw. Vereinbarungen mithin genau so bindend wie schriftliche. Doch im Fall der Fälle benötigen Sie zu Beweiszwecken ein von beiden Parteien (Käufer sowie Verkäufer) gegengezeichnetes Schriftstück mit dem Sie darlegen können, dass Sie einen Anspruch darauf haben, dass die Vereinbarung eingehalten wird. Schließen Sie keinen „gekauft wie gesehen“-Vertrag ab, denn dieser bedeutet im Zweifelsfall, dass Sie keine Ansprüche mehr geltend machen können. Und wenn der Verkäufer sich dagegen wehrt, den anstehenden TÜV vorzuziehen um den Wagen zügig an Sie verkaufen zu können oder wenn er weitere Inspektionen auf Ihren Wunsch ablehnt, um feststellen zu können, dass alles in Ordnung ist, sollten Ihre Alarmglocken läuten.
Wer sich für den Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs entscheidet, sollte sein Augenmerk nicht nur auf sein Bauchgefühl, sondern auch auf Fakten legen. Offensichtliche kleinere Mängel an einem Fahrzeug sind bereits mit Vorsicht zu genießen. Im Fall der Fälle sollte ein Laie immer einen Gutachter zu Rate ziehen oder das Auto zum Beispiel in einer Werkstadt überprüfen lassen.