Wer sich für das neue Punktesystem interessiert findet bei einem kompetenten Gutachter in Düsseldorf oder bei einem KFZ Sachverständiger in Neuss umfangreiche Informationen rund um dieses Thema. Auch bei dieser Neuerung gibt es nämlich signifikante Vor- oder Nachteile, die für jeden KFZ Führer sehr wichtig oder entscheidend sein können. Das neue Punktesystem ist in mehrere Stufen eingeteilt. Diese Stufen bestehen aus der Vormerkung, der Ermahnung und der Verwarnung. Bei der Vormerkung (1-3 Punkte) wird der Betroffene für seine Fahreignung vorgemerkt. Bei dieser Einstufung werden keine weiteren Maßnahmen getroffen, auch eine Benachrichtigung gibt es nicht. Bei der Ermahnung (4-5 Punkte) erhält der Betroffene Fahrer eine gebührenpflichtige Benachrichtung sowie einen Hinweis zu einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Durch dieses zusätzliche Seminar kann 1 Punkt wieder abgebaut werden, das Punktekonto minimiert sich auf diese Weise. Anders bei der Verwarnung, also bei 6-7 Punkten, denn bei dieser Stufe gibt es eine verpflichtende Anordnung zu einer Nachschulung.
Durch die Teilnahme an diesem Seminar werden keine Punkte abgegolten. Bei Nichterscheinen wird die Fahrerlaubnis auf bestimmte Zeit entzogen. Ab 8 Punkten wird dem Betroffenen für mindestens für 6 Monate die Fahrerlaubnis entzogen. Zudem erfolgt bei dieser Stufe medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Nach bestandener MPU kann der jeweilige Fahrer seinen Führerschein neu beantragen. Eine zusätzliche Fahrprüfung ist in der Regel nicht erforderlich. Das 18 Punkte System wurde von dem 8 Punkte System abgelöst und auch die Eintragungsgrenze wurde von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Desweiteren entfallen Verlängerungen, Pflichtseminare oder auch Tilgungsfristen bei neuen Verstößen. Zudem wurde der Verkehrszentralregister in den Fahreignungsregister umbenannt. Aber, nicht jedes Verkehrsdelikt führt automatisch zu einem Eintrag in den Fahreignungsregister.
Ausschließlich Vergehen, die zu einer expliziten Gefährdung der Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr führen, werden mit Punkten geahndet. Dieses neue Punktesystem gilt seit dem 01. Mai 2014. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die bislang bekannte Tilgungshemmung für alte Delikte. Zu den Vorteilen dieses Systems gilt, dass ältere Punkte gegebenenfalls schneller abgebaut werden können. Schwere, neue Verstöße werden dagegen wesentlich strenger und und mehr Punkten bestraft. Eine unverbindliche Beratung bei einem Gutachter oder auch eine ausführliche Information von einem Sachverständiger aus Düsseldorf oder Neuss lohnt zu jeder Zeit, denn nicht immer ist eine Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erforderlich. Auf der Homepage der Sachverständigerzentrale Bilgi findet man natürlich auch erste hilfreiche Informationen rund um die Themen Unfall, Bußgelder und sämtliche Neuigkeiten zu den Leistungen und dem umfangreichen Service dieser Experten.
Es gibt viele positive Gründe, die für diesen professionellen Service sprechen. Die freie und kostenlose Auswahl eines Sachverständigers, sowie die kostenlose Auswahl eines Rechtsanwalts und die Werkstatt , die Einforderung des Nutzungsausfalls des Fahrzeugs und die Schmerzensgeldberechnung sind diesbezüglich nur einige Beispiele. Auch die übersichtliche Menüführung spricht für dieses Expertenportal. Ganz gleich ob es sich um einen Totalschaden handelt oder es nur kleinere Schrammen bei einem Unfall gegeben hat, um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, muss zwingend ein Fachmann einbezogen werden, um die Schadenshöhe und die Schadensart festzulegen. Das jeweilige Gutachten richtet sich immer an den Verursacher des Schadens. Sämtliche anfallenden Kosten werden natürlich von der Versicherung des Schadenverursachers eingefordert.