2016 ist es soweit. Die in Deutschland viel diskutierte Infrastrukturabgabe wird als allgemeine Maut für PKWs eingeführt. Die Gebühren sollen allerdings nicht nur deutsche Autofahrer treffen, sondern auch von ausländischen PKW-Fahrern erhoben werden, die auf deutschen Straßen unterwegs sind.
Da die PKW-Maut, ebenso wie die LKW-Maut, sowohl ausländische als auch inländische KFZbetrifft, werden auch deutsche Autofahrer die Infrastrukturabgabe zu spüren bekommen. Ab 2016 werden entsprechende Bescheide des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in den deutschen Briefkästen landen, die für Autofahrer keine Wahlmöglichkeiten offen lassen. Bei künftigen Neuzulassungen für ein neues Auto, erhält der Fahrzeughalter gleich eine Jahresvignette. Ausländer können für kürzere Zeiträume eine Erlaubnis zur Straßennutzung erwerben.
Die zunächst im Gespräch gewesen Papiervignette wird es allerdings nicht geben. Hingegen legt das Kraftfahrtbundesamt ein Register an, in dem die Mautzahlungen detailliert festgehalten werden. Deutsche Fahrzeughalter sind vor dem Start der Maut verpflichtet, eine Bankeinzugsermächtigung für die Maut zu erteilen. Ebenso wird diese Ermächtigung bei der Zulassung von Neufahrzeugen eingefordert. Ausländische Autofahrer, die nach Deutschland einreisen wollen, können die Maut via Internet vorab zahlen oder bei der Grenzüberschreitung an einer Tankstelle entrichten. Jedes ausländische Fahrzeug landet entsprechend auch im KBA-Register.
Die Höhe der Maut wird nach der Motorenbauart und der Schadstoffklasse gestaffelt. Allerdings ist der Höchstpreis für die Jahresvignette auf 130 Euro festgelegt. Da die deutschen Fahrzeughalter die Maut eigentlich nicht zu spüren bekommen sollen, wird die Steuer künftig entsprechend der gezahlten Maut neu berechnet. Die Steuer für ein schadstoffarmes Fahrzeug der Abgasnorm Euro 6 wird dabei etwas stärker gesenkt, so das einige Euro jährlich Entlastung zu erwarten sind. Z. B. sinkt dieKfz-Steuer bei einem VW Polo Trendline mit 1,2 l Benzinmotor, der der Euro 6 entspricht, um 24 Euro, während für die Jahresmaut rund 21,60 Euro fällig werden.
Fahrzeuge der Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie Botschaftsfahrzeuge sind von der Maut ausgenommen. Besitzer von Schwerbehindertenfahrzeuge und Elektroautos, die von der Steuer befreit sind, müssen ebenfalls keine Mautgebühren zahlen. Oldtimerliebhaber allerdings werden gleich mit der Höchstsummer von 130 Euro belastet. Einen Anteil an der Maut Jahresvignette bekommen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen auferlegt. Deutsche Zweitwagenbesitzer können, sofern sie nachweislich mit dem Zweitwagen weder auf Bundesstraßen noch Autobahnen unterwegs sind, die Maut zurück erstattet bekommen.
Für ausländische Fahrzeughalter beschränkt sich die Mautpflicht zunächst auf Autobahnen. Sollte der Verkehr später auf die Bundesstraßen ausweichen, so erlaubt das Gesetz allerdings die sofortige Ausweichung der Maut für ausländische Fahrzeuge. Die Bemessung der Maut sollte eigentlich pauschaliert werden, so dass eine 10-Tages-Vignette 10 Euro und eine 2-Monats-Vignette 22 Euro kosten sollte. Um das Gesetz europarechtskonform zu gestalten, wurde dies geändert, so dass nun auch die Schadstoffklasse und die Motorenbauart des konkreten Fahrzeugs einbezogen werden muss.
Die Regelungen der Maut werden sicherlich bis zum Inkrafttreten weitere Kinderkrankheiten aufweisen, die zu beheben sein werden. Kritiker der Maut sind sich zudem sicher, dass die Pläne immer noch gegen EU-Recht verstoßen. Zudem wird die Gefahr vom Gutachter gesehen, dass deutsche Autobesitzer doch stärker belastet werden als geplant.