Wenn es in Frankreich, der Schweiz oder Österreich zu Verkehrsunfällen kommt, beachtet ein Kfz-Sachverständiger die unterschiedlichen Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern. Dabei prüft ein Gutachter viele unterschiedliche Vorgaben, durch die zum Beispiel festgelegt wird, zu welchen Tageszeiten bei der Fahrt mit einem Auto oder anderen Fahrzeugen das Licht eingeschaltet sein muss. In zahlreichen Staaten wird vorausgesetzt, dass Warndreiecke oder Warnwesten mitgeführt werden.
In Frankreich prüft ein Sachverständiger nach Vorkommnissen auf der Autobahn, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 Kilometern pro Stunde eingehalten wurde. Außerorts dürfen mit einem Auto in der Regel 90 Kilometer pro Stunde nicht überschritten werden. Wenn Gutachter feststellen, dass einem Beteiligten bei einer Alkoholkontrolle in Frankreich ein Wert, der über der Grenze von 0,5 Promille liegt, nachgewiesen wurde, ist dieser Umstand bei der Bewertung eines Unfalls ebenfalls relevant. Die französischen Behörden empfehlen allen Verkehrsteilnehmern, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten. Wer mit einem Pkw fährt, ist jedoch nicht zwingend dazu verpflichtet, sich daran zu halten. Nur Motorradfahrer werden in Frankreich ohne ein aktives Licht sogar vor dem Beginn der Abenddämmerung mit Geldbußen bestraft. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur mit einem Rückhaltesystem auf dem Beifahrersitz mitfahren, solange im hinteren Bereich eines Fahrzeugs Platz zur Verfügung steht. Nach einem Verkehrsunfall stellt ein Kfz-Sachverständiger in Frankreich außerdem sicher, ob die vorgeschriebenen Warnwesten und Warndreiecke mitgeführt wurden. Die Westen müssen angelegt werden, sobald ein in Mitleidenschaft gezogenes Auto verlassen wird. Nicht vorgeschrieben ist in Frankreich der Besitz von Feuerlöschern, Verbandskästen und Alkoholtestgeräten.
Wer in der Schweiz mit einem Auto unterwegs ist, wird dazu verpflichtet, in der unmittelbaren Nähe des Fahrersitzes ein Warndreieck zu verstauen. Feuerlöscher und Verbandskästen müssen hingegen nicht mitgeführt werden. Kfz-Gutachter überprüfen nach Unfällen auf Autobahnen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 Kilometern pro Stunde eingehalten wurde. Wenn Kinder eine Größe von 150 Zentimetern oder ein Alter von zwölf Jahren nicht überschreiten, darf der Fahrer eines Pkws den Nachwuchs nur in einem Kindersitz mitnehmen. Verkehrsteilnehmer, die ein Radarwarngerät nutzen, werden von den Behörden in der Schweiz mit sehr hohen Strafen und der Vernichtung des verbotenen Gegenstands bestraft. Die Verwendung von Handys ist während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung ebenfalls nicht erlaubt. Auf Bergstraßen muss in der Schweiz das abwärtsfahrende Fahrzeug zurückfahren, sobald es nicht möglich ist, einem entgegenkommenden Wagen auszuweichen. Ein Lkw hat dort jedoch gegenüber einem Pkw immer Vorfahrt. Winterreifen sind in der Schweiz nicht prinzipiell vorgeschrieben. Bei einem Verkehrsunfall ist die Reifenwahl dennoch relevant. Ein Fahrer haftet für seine Fahrlässigkeit, wenn ein Kfz-Sachverständiger feststellt, dass Winterreifen das Unglück verhindert hätten. Bei Alkoholkontrollen werden Werte über 0,5 Promille nicht toleriert.
Wenn in Österreich schlechte Sichtverhältnisse herrschen, müssen Autofahrer das Licht einschalten. Sowohl bei Pkws als auch bei Motorrädern wird die Mitführung von Verbandskästen vorausgesetzt. Warndreiecke dürfen nur in Autos auf keinen Fall fehlen. Nach einem Unfall sind Verkehrsteilnehmer außerhalb von bewohnten Ortschaften dazu verpflichtet, vor dem Verlassen ihres beschädigten Fahrzeugs eine Warnweste anzulegen. Bei der Bewertung von Vorfällen auf Autobahnen prüfen Gutachter, ob das Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde nicht überschritten wurde. Wer in Österreich mit einem Auto auf schneebedeckten oder vereisten Straßen unterwegs ist, darf ohne Winterreifen nicht weiterfahren. Alternativ ist auch die Nutzung von Schneeketten möglich. Ganzjahresreifen sind bei winterlichen Verhältnissen nur dann erlaubt, wenn sie das Kennzeichen „M und S“ enthalten. Fahrzeuge mit zu stark abgefahrenen Winterreifen werden von österreichischen Ordnungshütern aus dem Verkehr gezogen. Die Sicherheit von Kindern, die nicht mindestens 14 Jahre alt oder 150 Zentimeter groß sind, muss man in Österreich durch einen Kindersitz gewährleisten.