Einfach mal schnell ein Auto im Ausland kaufen? Sicherlich bietet ein solches Unterfangen mitunter ein durchaus beträchtliches Ersparnispotenzial. Fakt aber ist darüber hinaus, dass es zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen gilt. Als renommierter KFZ Gutachter undSachverständiger in Düsseldorf erhalten interessierte Autokäufer in spe bei uns umfangreiche Informationen rund um den Autokauf im Ausland. Neben dem Kauf eines KFZ im europäischen Ausland bieten wir als namhafter Gutachter in Düsseldorf ein breitgefächertes Informationsportfolio rund um Themen wie Gutachten, Fahrzeugbewertung, Versicherung und so weiter.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Fahrzeugkauf in vielen EU-Ländern bis zu 35 Prozent günstiger sein kann, ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich immer mehr „Sparfüchse“ für den Autokauf im Ausland interessieren. Entsprechende Studien, die uns als Sachverständiger und KFZ Gutachter in Düsseldorf vorliegen, sprechen eine deutliche Sprache. Fakt ist, dass deutsche Autokäufer nicht die zum Teil sehr hohen Steuern und Abgaben zu tragen haben, wobei hier die Nettopreise, die es in einigen europäischen Ländern gibt, echte finanzielle Vorteile bieten.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir als KFZ Gutachter in Düsseldorf, dass die Ausstattung eines KFZ, das im Ausland gekauft werden soll, mitunter anders ist, als beim Fahrzeugerwerb hierzulande. Die damit gegebenenfalls einhergehenden Emissionswerte, die mögliche veränderte Motorleistung et cetera können sich gegebenenfalls nachteilig auf die Versicherungauswirken. Je höher nämlich beispielsweise die CO2-Werte, desto höher werden auch die Beiträge zur Versicherung. Vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages erweist es sich demzufolge immer als sinnvoll, auf unser Know-how zu vertrauen und eine fundierte Fahrzeugbewertung in Anspruch zu nehmen – inklusive Gutachten. Denn erst eine professionelle Fahrzeugbewertung ist die Basis dafür, dass der Kauf des ins Auge gefassten KFZ tatsächlich auch in finanzieller Hinsicht Vorteile für unsere Kunden bietet. Entsprechende Zahlen werden explizit und transparent in den Gutachten aufgeführt.
Ist der Vertrag für den Kauf eines Neufahrzeugs erst einmal unterzeichnet, ist es zunächst einmal erforderlich, den Weg zum zuständigen Finanzamt zu gehen. Und zwar, noch bevor die Zulassung erfolgen kann. Innerhalb von maximal zehn Tagen nach dem käuflichen Erwerb des KFZ muss die Angelegenheit gemeldet werden, woraufhin das Finanzamt eine Rechnungslegung über 19 Prozent Mehrwertsteuer durchführt. Zu diesem Zweck ist die so genannte Umsatzsteuererklärung für Fahrzeugeinzelbesteuerung von grundlegender Bedeutung. Entsprechende Informationen diesbezüglich erhält der interessierte Fahrzeugkäufer bei uns als KFZ Gutachter und Sachverständiger in Düsseldorf. In unserer Eigenschaft alsGutachter in Düsseldorf empfehlen wir darüber hinaus den Download des entsprechenden Formulars direkt von der Online-Präsenz des Finanzamtes. Nicht zuletzt ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass im Rahmen der Anschaffung eines gebrauchten KFZ keine Steuern anfallen, sodass der Gang zum Finanzamt nicht erforderlich ist.
Dass der Kaufvertrag neben dem Preis auch aussagekräftige Angaben zur Ausstattung enthalten sollte, versteht sich. Des Weiteren ist es wichtig, dass auch das Übergabedatum schriftlich festgehalten ist. Mit Blick auf die besagten steuerlichen Aspekte raten wir als KFZ Gutachter und Sachverständiger in Düsseldorf unbedingt dazu, im Vertrag auch den Begriff Neufahrzeug – sofern es sich tatsächlich um ein solches handelt – zu erwähnen. Selbstverständlich empfiehlt es sich generell, den Vertrag von einem Profi übersetzen zu lassen, um so mögliche Missverständnisse schon im Vorfeld auszuschließen.
Die „bürokratischen Hürden“ sind überwunden, sodass es zu guter Letzt zur Fahrzeugüberführung kommen kann. Die entsprechenden Ausfuhrschilder oder alternativ die Überführungskennzeichen sollten rechtzeitig zur Verfügung stehen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in den meisten EU-Ländern andere rechtliche Vorschriften gelten. Demgemäß raten wir alsGutachter in Düsseldorf stets dazu, das zu überführende Fahrzeug in einem speziellen Fahrzeuganhänger von Land A nach Land B zu transportieren.