Totalschaden

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Technischer und Wirtschaftlicher Totalschaden

In Düsseldorf oder auch anderen Städten wie Neuss, Ratingen oder Mettmann finden täglich Unfälle statt. Doch was ist ein Wirtschaftlicher / Technischer Totalschaden? Da wir als Gutachter immer wieder diese Frage gestellt bekommen, haben wir hier einige Antworten für Sie!

Der technische Totalschaden

Unterschieden wird vom Gutachter in Düsseldorf zwischen dem technischen und dem wirtschaftlichen Totalschaden. Um genauere Informationen zu erhalten, wird das Fahrzeug im Anschluss an einen Unfall einem Gutachter in Städten wie Neuss und Ratingen vorgeführt. Im Rahmen von einem Gutachten kann ein Sachverständiger feststellen, dass Schäden oder Beschädigungen so schwerwiegend ausfallen, dass eine Reparatur oder gar eine Wiederherstellung auszuschließen sind. Mitunter stellt ein Sachverständiger auch in Düsseldorf zudem fest, dass sich eine Reparatur gar nicht lohnen würde.

Was ist ein KFZ-Totalschaden?

Düsseldorf ist prädiziert für Unfälle aller Art. Gerade auf den Straßen in Düsseldorf kommt es täglich zu zahlreichen Auffahrunfällen, die meist keinen großen Schaden hinterlassen. Dennoch ist der Begriff „Totalschaden“ kein Fremdwort. Hierbei unterscheidet man den Schaden nach wirtschaftlichen und technischen Vollschaden. Ein technischer Schaden bedeutet, dass die Fahrzeuge nicht mehr mit den technischen Mitteln repariert werden können. Allerdings kommt dies heute selten vor, da fast alle Schäden behoben werden können. Hingegen ist der wirtschaftliche Schaden entscheidend. Sollten die Reparaturkosten und das Wertgutachten den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Somit ist ein solcher Schaden nicht alleine mit der totalen Beschädigung des Fahrzeuges gleichzusetzen.

Das Horror-Ereignis für einen Autofahrer stellt der Totalschaden an einem KFZ dar, der als Sachschaden zu betrachten ist. Liegen diese Schäden am Auto vor, ist zum einen das Beheben dieses Schadens am Auto ausgeschlossen worden. Ferner kann es sich bei einer Bestandsaufnahme von einem Gutachter erweisen, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Ein Totalschaden nach einem Unfall besitzt allerdings noch viele weitere Seiten, die es nicht nur in Düsseldorf an unserem Firmensitz zu beachten gilt.

Der Totalschaden und der Gutachter in Düsseldorf

Zu der Arbeit eines Sachverständigers gehört das Gutachten über die Beschädigungen, der als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird. In diesem Fall liegen die Reparaturkosten über dem Wert, den das Fahrzeug bei einer Wiederbeschaffung kosten würde. Ein anderer Fall von einem wirtschaftlichen Totalschaden am KFZ taucht beim Gutachter in dem Moment auf, wenn die zwischen dem Restwert und dem Wiederbeschaffungswert entstehende Differenz von den Reparaturkosten übertroffen wird.

Die Folgewirkung des Totalschadens

So einfach kann, nachdem der Gutachter den Schaden am Auto bestätigt hat, der Schadensersatz für die Reparaturkosten nicht geltend gemacht werden. Geltend gemacht werden können Kosten für die Wiederschaffung eines Artikels mit gleichem Wert. Abzuziehen ist dabei der Restwert von dem Betrag, den die beschädigte Sache noch besitzt. Allerdings ist es dem Geschädigten möglich, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, einen Schadensersatz in Höhe von maximal 130 Prozent der Wiederbeschaffungskosten geltend zu machen.

Das Gutachten, die Haftpflicht und der Schaden

Hinsichtlich der Wiederbeschaffungskosten gilt inzwischen die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in Düsseldorf, Neuss und Ratingen. Daher handelt es sich in der Regel bei den Kosten für die Wiederbeschaffung um eine Naturalrestitution, die durch die Haftpflicht geregelt wird. Deren Rechtsgrundlage ist in § 249 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu finden. Dagegen greift bei einem Schaden nach einem Unfall am KFZ nicht der Faktor der Kompensation nach § 251 Absatz 2 BGB. Was genau an Regelungen erfolgt, ist in der Haftpflicht festgeschrieben.