Was tun bei negativen MPU Gutachten

Die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) und ihre Tücken

Weitaus mehr Halter von KFZ als allgemein angenommen kämpfen damit. Rund 100,000 Autofahrer absolvierten allein in Deutschland im Jahr 2014 die ungeliebte Prüfung. Fällt das Ergebnis vom Gutachter negativ aus, ist das kein Grund zum Verzweifeln. Wichtig ist nun: Standpunkt analysieren, ehrlich zu sich selbst sein, die Ruhe bewahren und nach für nach die richtigen Schritte für die Rückerlangung der Fahrerlaubnis für KFZ und Auto einzuleiten.

Negatives MPU-Gutachten zur Führerscheinstelle zu schicken!

Der Kardinalfehler muss zuvorderst unbedingt verhindert werden!

Das MPU-Gutachten zur Führerscheinstelle zu schicken! Dazu ist niemand verpflichtet – und es wäre auch ein kräftiges Eigentor. Erst durch die Übermittlung zur Führerscheinstelle werden dort die Ergebnisse und Erkenntnisse der Gutachter überhaupt erfasst. Vonseiten der MPU-Stelle erfolgt keine rechtlich vorgeschriebene Übertragung dieser Daten. Im Zweifel erschweren Sie sich also selbst den Weg, schnell wieder mit dem Auto fahren können. Setzen Sie sich stattdessen selbst mit dem Dokument auseinander. Denn im Schreiben vom Gutachter steht ganz detailliert, woran es im Einzelfall gescheitert ist. Alle Argumente werden hier ausführlich ausgeführt, gestützt mit den Aussagen und Antworten des Antragstellers. Jeder Fehler, der Sie während des Prüfverfahren vom Rückerhalt Ihrer Fahrerlaubnis abgehalten hat, steht hier. Und wer aus diesen Fehlern lernt, hat beim zweiten mal gleich deutlich bessere Chancen.

Wie man daraus lernt, wird im Gutachten sogar selbst erklärt

Abschließend finden sich Empfehlungen vom jeweiligen Gutachter, meist mit direktem Bezug zu einer fachspezifischen Einrichtung. Verkehrstherapie oder verkehrspsychologische Beratung können dabei ebenso empfohlen werden wie (mehr als 50% der MPU-Teilnehmer müssen schließlich aufgrund von Alkoholproblemen ihr KFZ vorübergehend stehen lassen) Abstinenznachweise oder MPU-Vorbereitungskurse.

Wann ein MPU-Gestrafter im Zweifelsfall einen zweiten Versuch antreten darf, ist ihm überlassen

Sperrfristen oder ähnliches gibt es nicht. Jedoch ist es nicht unbedingt empfehlenswert, gleich am Folgetag eines negativen MPU-Befundes zum nächsten Gutachten anzutreten. Denn die Gründe für die negative Beurteilung verschwinden in den seltensten Fällen einfach über Nacht.