Auch beim Verkauf oder Kauf eines Gebrauchtwagens müssen sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer einige wichtige Dinge beachtet werden, damit der Kauf oder Verkauf reibungslos über die Bühne gehen kann.
Der Kaufvertrag wird zunächst mit den Stammdaten von Käufer und Verkäufer versehen, hierzu gehören neben Vor- und Nachnamen die Adresse vom Hauptwohnsitz, einer Telefon- oder Handynummer und die Nummer vom Personalausweis sowohl vom Verkäufer und Käufer. Der Personalausweis ist vor allem bei jungen Menschen wichtig, denn der Käufer von einem PKW muss immer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Anschließend erfolgt die Beschreibung vom Kfz, dazu zählen bekannte Mängel, der Fahrzeug-Typ, der Hersteller, die Fahrgestellnummer, die Fahrzeugbriefnummer, bekannt auch als Zulassungsbescheinigung II. Der Kilometerstand, das bisherige Kennzeichen vom Vorbesitzer, der nächste Termin für TÜV und HU, der Tag der Erstzulassung und eventuelle vorhandene Zubehörteile. Auch der Kaufpreis sollte im Kaufvertrag enthalten sein. Unter die Zusatzinformationen vom Auto zählen vor allem Unfallschäden oder Mängel, wurde das Fahrzeug gewerblich genutzt, sollte das ebenfalls angegeben werden. Wurden Teile am Fahrzeug ausgetauscht, sollte das ebenfalls im Kaufvertrag vermerkt werden. Noch vorhandene Rechnungen können das belegen und geben dem Käufer notwendige Informationen darüber. Wurden alle Daten eingetragen, muss der Kaufvertrag nun noch mit Ort, Datum und Unterschrift vom Käufer und Verkäufer versehen werden. Ein Vordruck für einen Kaufvertrag aus dem Internet sorgt dafür, dass keine wichtigen Dinge vergessen werden.
Hier ist der Download vom vorgefertigten Kaufvertrag möglich
Auch das Inspektions-Scheckheft kann Auskunft darüber geben, ob die Inspektionen regelmäßig durchgeführt wurden. Denn nur ein vollständiges Scheckheft weist auf ein gepflegtes und gewartetes Fahrzeug hin.
Ein Gutachter in Neuss, Düsseldorf, Ratingen und der näheren Umgebung kann dem Käufer vom Gebrauchtwagen den wahren Wert von einem Fahrzeug ermitteln. Dieser ermittelt den wahren Zeitwert vom Fahrzeug und sorgt dafür, dass der Käufer den Gebrauchtwagenkauf fair und zu einem reellen Preis erstehen kann. Nachdem der Wert vom PKW ermittelt wurde und sich Käufer und Verkäufer über den Preis geeinigt haben, sollten alle Angaben im Kaufvertrag überprüft und mit der Unterschrift von beiden Parteien bestätigt werden. Erst danach ist der Kaufvertrag gültig und das Auto kann nun vom Käufer in Empfang genommen werden. Denn mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer, dass er das Fahrzeug mit allen bekannten und aufgeführten Mängeln kauft. Ein Kaufvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden, denn mündliche Absprachen haben bei Streitigkeiten um den Gebrauchtwagen kaum eine gesetzliche Grundlage.